Pflegegrade
Überblick zu den fünf Pflegegraden
Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad ihrer individuellen Hilfebedürftigkeit. Die Pflegekasse lässt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) den Hilfsbedarf feststellen und eine entsprechende Einstufung empfehlen. Der Gesetzgeber hat fünf Pflegegrade festgelegt.
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Bei der niedrigsten Einstufung erhalten Betroffene Pflegegeld, welches zweckgebunden für Entlastungs- und Betreuungsleistungen durch zugelassenes Personal einzusetzen ist.
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Betroffenen mit dieser Pflegestufe sind auf Hilfe beim Anziehen, Waschen, dem Toilettengang oder der Medikamentengabe angewiesen. Durch die körperlichen Beeinträchtigungen ist mehrmals, kurzzeitige pflegerische Hilfe erforderlich.
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Menschen mit der Pflegestufe 3 können sich nur bedingt im häuslichen Umfeld bewegen und benötigen umfangreiche Hilfe beim Waschen und Ankleiden. Es bestehen bereits schwere motorische Beeinträchtigungen, sowie Probleme beim Gehen und Stehen. Die grundpflegerische Unterstützung muss mehrmals am Tag erfolgen, ebenso wie die psychosoziale Unterstützung.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Häufig wird in der Nacht von den Betroffenen Hilfe benötigt, zum Beispiel bei der Änderung der Lagerung oder dem Wechsel von Inkontinenzmaterial. Für die Betroffenen sind umfangreiche behandlungspflegerische Leistungen erforderlich, sowie psychosoziale Unterstützungsleistungen.
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte)
Von den pflegebedürftigen Menschen können keine Aktivitäten mehr vorgenommen werden. Es ist eine häusliche Betreuung rund um die Uhr erforderlich, meist auch mit Einsatz medizinischer Geräte. Die komplette Pflege kann nur im Zusammenspiel mehrerer Dienste bewältigt werden kann.